Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Orpedo GmbH („Orpedo“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunde“).
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(4) Diese AGB gelten für Kunden mit Sitz in der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Orpedo deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(6) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§2 Vertragsschluss
(1) Produktdarstellungen in Katalogen, Preislisten oder im Internet stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot.
(3) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- a) eine Auftragsbestätigung von Orpedo in Textform oder
- b) die Lieferung der Ware.
(4) Orpedo ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen anzunehmen.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(6) Ist ein bestelltes Produkt dauerhaft nicht verfügbar, wird der Kunde unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
§3 Preise und Versandkosten
(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten der Orpedo GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Versandkosten werden gesondert berechnet. Ab einem Nettoauftragswert von 200,00 € pro Lieferanschrift erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands versandkostenfrei.
(4) Für Lieferungen in andere Länder der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können abweichende Versandkosten anfallen. Diese werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
(5) Express- oder Sonderversand sowie besondere Versandwünsche erfolgen auf Wunsch des Kunden und werden nach Aufwand berechnet.
(6) Maßgeblich für die Berechnung der Versandkosten ist der Nettoauftragswert je Lieferanschrift. Werden innerhalb einer Bestellung mehrere Lieferanschriften angegeben, erfolgt die Berechnung der Versandkosten für jede Lieferanschrift gesondert.
(7) Orpedo ist berechtigt, die Versandkostenregelungen mit Wirkung für zukünftige Bestellungen anzupassen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preisliste.
§4 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(2) Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt Orpedo 2 % Skonto auf den Netto-Rechnungsbetrag.
(3) Der Kunde gerät spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug.
(4) Im Verzugsfall schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
(5) Zusätzlich fällt eine gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB an.
(6) Orpedo ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder auszusetzen.
§5 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager Berlin.
(2) Bestellungen von lagerhaltiger Ware, die an Werktagen bis 14:00 Uhr eingehen, werden in der Regel noch am selben Arbeitstag versendet. Diese Angabe stellt keine garantierte Lieferfrist dar. Die Einhaltung der Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung.
(3) Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Versendung bestimmte Person auf den Kunden über (§ 447 BGB).
(5) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Sanktionen, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Transport- oder IT-Störungen, berechtigen Orpedo, Lieferfristen angemessen zu verlängern.
(6) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten.
§6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Orpedo.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
(3) Die Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages an Orpedo abgetreten.
(4) Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
(5) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde Orpedo unverzüglich zu informieren.
§7 Medizinprodukte und Qualitätsstandards
(1) Die von Orpedo gelieferten Produkte sind Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) und entsprechend CE-gekennzeichnet.
(2) Orpedo betreibt ein Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 13485.
(3) Der Kunde verpflichtet sich,
a) die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften für Medizinprodukte einzuhalten,
b) die Produkte ausschließlich entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu verwenden,
c) eine ordnungsgemäße Lagerung und Handhabung sicherzustellen.
(4) Der Kunde informiert Orpedo unverzüglich über schwerwiegende Vorkommnisse, sicherheitsrelevante Produktprobleme oder mögliche Rückrufereignisse und unterstützt Orpedo im Rahmen gesetzlicher Vigilanzmaßnahmen.
§8 Mängelansprüche
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen (§ 377 HGB).
(2) Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
(3) Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
(4) Bei berechtigten Mängeln leistet Orpedo nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§9 Freiwilliges Rückgaberecht für Lagerware
(1) Orpedo gewährt seinen gewerblichen Kunden ein freiwilliges Rückgaberecht für einwandfreie Lagerware innerhalb von 90 Tagen ab Lieferdatum.
(2) Voraussetzung ist, dass die Ware unbenutzt, originalverpackt, hygienisch einwandfrei und wiederverkaufsfähig ist.
(3) Rücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Orpedo sowie der Vergabe einer Retourennummer (RMA).
(4) Für genehmigte Rücksendungen behält sich Orpedo folgende Bearbeitungsgebühren vor:
- a) bis 30 Tage nach Lieferung: 10 % des Nettoauftragswertes,
- b) 31–60 Tage nach Lieferung: 20 % des Nettoauftragswertes,
- c) 61–90 Tage nach Lieferung: 30 % des Nettoauftragswertes.
(5) Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Ware bei Orpedo.
(6) Die Kosten und das Risiko der Rücksendung trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(7) Gesetzliche Mängelansprüche bleiben von diesem freiwilligen Rückgaberecht unberührt.
(8) Orpedo ist berechtigt, im Rahmen individueller Vereinbarungen oder Kulanzentscheidungen über die vorgenannten Fristen hinaus Rücknahmen zu akzeptieren. Solche erweiterten Rückgabemöglichkeiten können im Einzelfall bis zu 365 Tage ab Lieferdatum betragen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§10 Verjährung
(1) Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang.
(2) Dies gilt nicht für:
a) Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz,
b) Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit,
d) arglistig verschwiegene Mängel,
e) übernommene Garantien.
§11 Haftung
(1) Orpedo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei übernommenen Garantien.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Orpedo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Arbeitnehmern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§12 Exportkontrolle und Sanktionen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften der Europäischen Union und Deutschlands einzuhalten.
(2) Ein Weiterverkauf oder Export der Produkte in Staaten oder an Personen, für die Export- oder Sanktionsbeschränkungen gelten, ist unzulässig.
§13 Datenschutz
Orpedo verarbeitet personenbezogene Daten von Ansprechpartnern der Kunden zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung unter
www.orpedo.com/datenschutz
abrufbar.
§14 Kundenservice
(1) Orpedo stellt seinen Geschäftspartnern einen Kundenservice zur Verfügung, der in der Regel montags bis freitags von 08:00–16:30 Uhr erreichbar ist.
(2) Die genannten Servicezeiten begründen keinen Rechtsanspruch auf Erreichbarkeit.
§15 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Berlin.
(3) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Berlin.
(4) Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
§16 Schriftform
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstiger vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
§17 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.